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Trupp- und Gruppenführer

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Die berufliche Ausbildung zum Notfallsanitäter ist staatlich über das Notfallsanitätergesetz geregelt und wird in der Umsetzung durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Die konkret schulische Ausbildung wird über den Lehrplan der Länder abgebildet.  Mitarbeiter, die in einsatztaktischen Bereichen der Organisation wirken (Führungskräfte z.B. der BRK Bereitschaften), sind nicht in der staatlichen Ausbildung verankert. Dies bedeutet, dass ein Notfallsanitäter der in seiner Ausbildung Führungsaufgaben und das leiten von Einsätzen erlernt hat, nicht als Führungskraft im Ehrenamt anerkannt werden kann. Vergleicht man die Ausbildungsinhalte der beruflichen wie auch der ehrenamtlichen Ausbildung, stellt man eine Übereinstimmung fest.

 

Wir als Berufsfachschule sehen es als äußerst sinnvoll an, dass unsere Absolventen im Bereich des Ehrenamtes nach bestandener Ausbildung voll eingesetzt werden können. Aus diesem Grund haben wir die Qualifikation zum Trupp- und Gruppenführer in die Ausbildung integriert. Basierend auf dem modularen Lernfeldkonzept erhalten unsere Schüler*innen nach dem Modul „Komplexe Einsatzlagen“ die Teilnahmebescheinigung zum Trupp- und Gruppenführer.

Um auch den Rahmenbedingungen der Ausbildung im Ehrenamt zu erfüllen, arbeitet unsere Schule eng mit dem Ressort für „Bildung Allgemein“ zusammen. Fachdozenten mit entsprechendem Lehrauftrag unterstützen uns bei der Integrierung.