Vorbereitungslehrgang 80 Stunden
für Rettungsassistenten mit 5-jähriger Berufserfahrung ab Stichtag

Kontakt
Berufsfachschule für Notfallsanitäter
Sparkassenplatz 1
86830 Schwabmünchen
Tel: 08232 90780-21
Fax: 08232 90780-20
Unser Schulsekretariat ist telefonisch besetzt von
Mo. / Mi. / Fr. von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. und Do. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes wird das Berufsbild Rettungsassistentin und Rettungsassistent durch das Berufsbild Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter abgelöst. Das Notfallsanitätergesetz bietet allen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die die unten genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zum neuen Berufstitel.
Zulassungsvoraussetzungen für die Ergänzungsausbildung
Voraussetzungen zur Zulassung zur direkten Ergänzungsprüfung (BRK intern 80h Vorbereitungslehrgang):
- mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.
