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Ergänzungsausbildung

Mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes wird das Berufsbild Rettungsassistentin und Rettungsassistent durch das Berufsbild Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter abgelöst. Das Notfallsanitätergesetz bietet allen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die die unten genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zum neuen Berufstitel. 

Für Personen die nicht unter die genannten Kriterien fallen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung durch die zuständige Regierung. Die Einzelfallprüfung wird von uns als Berufsfachschule für Sie in die Wege geleitet. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an uns.

Kontakt

Berufsfachschule für Notfallsanitäter
Sparkassenplatz 1
86830 Schwabmünchen

Tel: 08232 90780-21
Fax: 08232 90780-20

Kontaktformular 

Unser Schulsekretariat ist telefonisch besetzt von

Mo. / Mi. / Fr. von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Di. und Do. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr