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Aufbaulehrgang 480 Stunden

für Rettungsassistenten mit 3-jähriger Berufserfahrung zum Stichtag

Kontakt

Berufsfachschule für Notfallsanitäter
Sparkassenplatz 1
86830 Schwabmünchen

Tel: 08232 90780-21
Fax: 08232 90780-20

Kontaktformular 

Unser Schulsekretariat ist telefonisch besetzt von

Mo. / Mi. / Fr. von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Di. und Do. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes wird das Berufsbild Rettungsassistentin und Rettungsassistent durch das Berufsbild Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter abgelöst. Das Notfallsanitätergesetz bietet allen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die die unten genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zum neuen Berufstitel. Dies geschieht mit einer Ergänzungsausbildung, die bis zum 31.12.2020 möglich ist.

Voraussetzungen zur Zulassung bei drei bis fünfjähriger Berufserfahrung (480 h Ergänzungslehrgang):

  • mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent
  • absolvierten 480 Stunden Aufbaulehrgang,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

480-Stunden-Ausbildung

Theoretischer und praktischer Unterricht    

  • Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von Hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte (20 Stunden).
  • Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind (20 Stunden).
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen (160 Stunden).

Weitere 120 Stunden dienen u.a. zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung und dürfen zur Abdeckung des Bedarfes der Teilnehmer genutzt werden.
    
Praktische Ausbildung   

  • Interdisziplinäre Notaufnahme (40 Stunden)
  • Anästhesie- und OP-Abteilung (40 Stunden)
  • in der Lehrrettungswache (80 Stunden)