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Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Basis-Hygienemaßnahmen

  • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
  • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
  • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
  • Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Masken

  • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19- Verdacht besteht oder nicht.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein AntigenSchnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure- /PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV CoronaSchutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.

Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.